Über Manis Fahrschule
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Individuelle Schulungen
Durch eine zielgerichtete und klassenspezifische Schulung erlangen unsere Fahrschüler sämtliche Grundlagen für Theorie und Praxis zum Erwerb des Führerscheins.
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FÜHRERSCHEIN-KLASSEN
Hier findest Du alle Klassen die Du bei uns machen kannst.
Klasse B - PKW
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A – mit:
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
•Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
• Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs„ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Klasse B96 - PKW
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Klasse BE - PKW
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
• zG des Anhängers über 750 kg
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Klasse AM - Motorrad
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
Dreirädige Kleinkrafträder mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
• bbH max. 45 km/h
• Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
• Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen m und S
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
15 Jahre
Klasse A1 - Motorrad
Krafträder mit:
• Hubraum max. 125 cm3
• Leistung max. 11 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse A2 - Motorrad
Krafträder mit:
• Hubraum max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse A - Motorrad
Krafträder mit:
• Hubraum über 50 cm3 oder
• bbH max. 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
• Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bbH über 45 km/h
• Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Klasse C1 - LKW
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A – mit:
• zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse C1E - LKW
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
• zG Anhänger über 750 kg
• zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter:
18 Jahre
Klasse C - LKW
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A – mit:
• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach „spezifischen Berufsausbildung“
Klasse CE - LKW
Kfz der Klasse C – mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
• zG über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach „spezifischen Berufsausbildung“
Klasse L - Land- und Forstwirtschaft
Zugmaschinen
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
•bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse T - Land- und Forstwirtschaft
Zugmaschinen:
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 60 km/h
• für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
• auch mit Anänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• auch mit Anhänger
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Mindestalter:
16 Jahre
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